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Anhang III
(zu § 17 Abs. 2)
Bezeichnung der Fahrleitungsschalter und Bahnenergieleitungen
1. Allgemeine Festlegungen
Die Fahrleitungsschalter sind mit Nummern und gegebenenfalls mit Buchstaben
versehen. Die Numerierung folgt der Richtung des Energieflusses vom Unterwerk
bis zur Kuppelstelle. Für die Zuordnung der geraden bzw. ungeraden
Nummern zu Fahrleitungssehaltern und Schaltgruppen sind die Zugnummern
der in der betreffenden Fahrrichtung der Speiseabschnitte vorwiegend verkehrenden
Reisezüge maßgebend.
Die Schalter mit ungerader Nummer (z. D. 1, 3, 7) speisen in ungerade
Schaltgruppen (z. B. Gruppe 1, 111). Aus den Hauptschaltgruppen I bzw.
II speisen die Schalter 7 oder 9 bzw. 6 oder 8 in die Nebenschaltgruppen.
Verbindungsschalter zu weiteren Schaltgruppen erhalten die Bezeichnung
17, 27 usw. Sinngemäß ist bei den Schaltgruppen zu verfahren,
welche an Gruppen anzuschließen sind, die von den Schaltern 9, 6
bzw. 8 gespeist werden.
2. Bezeichnung der Fahrleitungsschalter
2.1. Schalter zur Verbindung der Fahrleitung der durchgehenden Hauptgleise des Bahnhofes mit der Fahrleitung der freien Strecke | 1, 2, 3, 4 |
2.2. Schalter zur Verbindung der Fahrleitung weiterer in den Bahnhof einmünden der Strecken mit der Fahrleitung der Bahnhofsgleise | 11, 12, 13, 14, 21, 22, 23, 24 usw. |
2.3. Schalter zum Anschluß der Schaltgruppen an die Umgehungsleitungen bzw. an die Schaltgruppen der durchgehenden Hauptgleise sowie Schalter zur Verbindung der Schaltgruppen untereinander. Reichen für die Kennzeichnung der Schalter die zur Verfügung stehenden Zahlen nicht aus, können den Schalternummern Buchstaben, außer den anderweitig besetzten Buchstaben A, E, 1, K, T, U und V, vorgesetzt werden | 6, 16, 26,
8, 18, 28 usw, oder 7, 17, 27, 9, 19, 29 |
2.4. Schalter zur Längsverbindung vonSchaltgruppen | 406, 416, 407, 417,
408, 418, 409, 419 usw. |
2.5. Schalter zur Verbindung der Schaltgruppen zweier Hauptgleise der gleichen Strecke | 5, 15, 25 usw. |
2.6. Schalter zur Verbindung der Schaltgruppen zweier Hauptgleise verschiedener Strecken | 10, 20, 30, 40 usw. |
2.7. Schalter zur Verbindung der Schaltgruppen zweier Nebengleise verschiedener Speiseabschnitte | 105, 115, 125 |
2.8. Schalter zur Verbindung der Fahrleitung einer Strecke mit der Fahrleitung einer abzweigenden Strecke | 91, 92, 93, 94 |
2.9. Schalter zum Anschluß der Fahrleitung an die Speiseleitung | A 1, A 2 usw. |
2.10. Schalter zur Unterteilung der Bahnenergieleitungen in Abschnitte | T 1, T 2 usw. |
2.11. Schalter zum Anschluß der Umgehungsleitungen an die Fahrleitung der freien Strecke | Ug 1, Ug 2 usw. |
2.12. Schalter zum Anschluß der Verstärkungsleitungen an die Fahrleitung der freien Strecke | V 1, V 2 usw. |
2.13. Schalter zur Verbindung der Verstärkungs leitungen mit den Umgehungsleitungen oder mit den Schaltgruppen der durchgehenden Hauptgleise | V 5, V 15 usw. |
2.14. Schalter zum Anschluß von Nebenverbrauchern an die Fahrleitung | I 1, I 2 usw. |
2.15. Schalter zur Speisung der Fahrleitung der lokomotivfahr- und Fahrzeugbehandlungsgleise | 107, 117 usw. |
2.16. Schalter, die in der "Aus"-stellung die zu speisende Schaltgruppe
selbständig erden, erhalten vor der Schaltnummer eine Null
- Schalter zur Speisung der Fahrleitung der Ladegleise - Schalter zur Speisung der Fahrleitung für Fahrzeugbehandlungsgleise - Schalter zur Speisung der Fahrleitung der einzelnen Behandlungsgleise im Lokomotivschuppen - Schuppengleisschalter - erhalten zu der Nummer des betreffenden Schuppenhauptschalters die des betreffenden Schuppengleises |
0
06, 016 usw. 07, 017 usw. 07/1, 07/2 usw. |
2,17, Schalter, die zum Erden von Schaltgruppen dienen | E 6, E 16 usw. |
2.18. Schalter zum Anschluß der Zulassungen der Kuppelstellen an die Fahrleitung | 201, 202, 20 3,
204, 211, 212 usw. |
2.19. Schalter zur Verbindung der Fahrleitung der freien Strecke mit der Fahrleitung eines Nebengleises des Bahnhofes | 301, 302, 303, 304 |
2.20. Schalter zur Verbindung der Streckentrennung in Schutzstrecken sowie sonstiger Strechentrennungen der freien Strecke | 401, 402, 4039 404, 411, 412 usw. |
2.21. Schalter zum Verbinden der Fahrleitung der freien Strecke vor und hinter vereinfachten Kuppelstellen | 40 5, 415 usw, |
3. Bezeichnung der Leitungen | |
3.1. Speiseleitungen zum Anschluß
- der Fahrleitung der freien Strecke: ,,nach ... 9 von ..." (Kurzbezeichnung der Fahrrichtung) - von Schaltposten und Schaltgerüsten: ,,L 1, 1 11, L III" USW. - von Schaltgruppen der Bahnhöfe: ,, ... I, ... II, ... III" usw. (Kurzbezeichnung des Bahnhofes) |
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3.2. Umgehungsleitungen
,,Ug 1, Ug II 11, Ug III" usw.
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3.3. Verstärkungsleitungen:
0 ... I, ... XI, ... II ... XII" usw.
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3.4. Verbindungsleitungen von der Fahrleitung
- zur Kuppelstelle: ,,K I, K 11, K IM usw. - zu ortsfesten Energieabnehmern: I, J II, J III" usw. |
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