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Anhang II
(zu § 11 Abs. 7)

Anleitung für das Bedienen der Ortssteuereinrichtung

1. Bedienen der Ortssteuereinrichtung

1.1. Die Stellung aller Fahrleitungsschalter ist durch Umschalten des Kipphebelschalters in die Stellung ,,K'do" zu überprüfen. Dabei bedeutet

- Meldelampe ,,rot": Schalter ist eingeschaltet

- Meldelampe ,,grün": Schalter ist ausgeschaltet.

1.2. Die Taste des zu bedienenden Schaltens ist zu drücken. Dabei den Kipphebelschalter kurzzeitig in die Stellung ,,K'do" zuschalten! Während des Umschaltvorganges leuchtet beide Meldelampen auf. Wenn der Schalter die Endstellung erreicht hat, leuchtet nur noch die Lampe der neuen Schalterstellung.

1.3. Die Meldelampen sind durch. Drücken der Tast  "La-Sch.« auszuschalten.

1.4. Wird das Kommando für das Sperren eines Fahrleitungsschalters erteilt, sind die Jeweiligen Betätigungstasten des zugehörigen Schalters durch Aufstecken eines Sperrschildes abzudecken.

1.5. In Bereichen mit Fernsteuerung der Fahrleitungsschalter werden im Regelfall die Fahrleitungsschalter unmittelbar vom Unterwerk ferngesteuert. Der Kipphebelschalter darf nur auf Kommando des Unterwerkes von der Stellung ,,Fernsteuerung" in die Stellung ,,Ortssteuerung" und zurück in die Stellung ,,Fernsteuerung" umgeschaltet werden.

2. Überwachung und Verhalten bei Störungen der Ortssteuereinrichtung

2.1. Alle Lampen und die Hupe der Ortssteuertafel sind durch Drücken der Taste "La-Prüf" zu prüfen.

2.2. Das Blinken einer Störungslampe, das Ertönen der Hupe und das leuchten der Einweislampe bedeuten eine Störung im Motorstromkreis des Antriebes des betreffenden Schalters. Die Hupe und die Hinweislampe lassen sich durch Drücken der Taste ,,ak  Sign." ausschalten. Die Störurigslampe des betreffenden Schalters leuchtet bis zur Störungsbeseitigung als Dauerlicht.

2.3. Zur Beseitigung der Störung nach Abschn. 2.2. ist die Stellung der Motorschutzschalter und die Sicherung am Steuereinschub des Ortssteuergestelles wie folgt zu kontrollieren. - Hebel nach rechts: Motorschutzschalter ist eingeschaltet - Hebel nach links: Motorschutzschalter ist ausgeschaltet. Der ausgeschaltete Schutzschalter ist wieder einzuschalten. Führt diese Maßnahme nicht zum Verlöschen der Störungslampe, kann die Störung nur durch das Bahnstromwerk beseitigt worden.

2.4. Jede Störung an der Ortssteuereinrichtung ist unverzüglich dem Unterwerk zu melden.




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