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Anhang 1 
zur DV 462


Anhang I (zu § 2)

Begriffsbestimmungen

Aufsichtführender an der Arbeitsstelle nach TGL 200-0619/01 ist ein fachkundiger Werktätiger, der alle an der Arbeit Beteiligten in die Arbeitsstelle einweist, der auf der Grundlage der erhaltenen Freigabe bekanntgibt, daß die Arbeitsstelle zum Arbeiten freigegeben ist und alle an der Arbeit Beteiligten und den Arbeitsablauf beobachtet und gewährleistet, daß sich alle Beteiligten so verhalten, daß keine Gefährdung eintritt.

Bahnenergieleitung Ist die Sammelbezeichnung für Speiseleitung, Verstärkungsleitung und Umgehungsleitung.

Bahnstromwerk ist eine Dienststelle, die für die Erzeugung und Verteilung der Elektroenergie für die elektrische Zugförderung und das Betreiben der hierzu notwendigen Anlagen verantwortlich ist.

Berührungsschutz ist der Sammelbegriff für den Schutz, der Personen oder Nutztiere daran hindert, unter Spannung stehende Teile zu berühren und/oder sich diesen gefahrbringend zu nähern.

Elektrische Bahnhofsgrenze   ist die Stelle, an der die Fahrleitungsanlage des Bahnhofes von der freien Strecke elektrisch'
trennbar ist.

Energieversorgungsgerät ist eine transportable elektrotechnische Anlage, mit deren Hilfe Nebenverbraucher aus der Fahrleitungsanlage mit Energie versorgt werden.

Erden Ist das Herstellen einer leitenden kurzschlußfesten Verbindung zwischen einem Anlagenteil und der Rückleitung.

Erdschluß ist eine durch einen Fehler entstandene leitende Verbindung der spannungsführenden Anlage mit Erde.

Erdungsleitung ist eine Leitung, die einen zu erdenden Anlagenteil mit einem Erder verbindet.

Erdungs- und Kurzschließvorrichtung ist eine ortsveränderliche Vorrichtung mit der Aufgabe, an elektrotechnischen Anlagen die hergestellte Spannungsfreiheit zu sichern und bei Fehlschaltungen das Personal zu schützen.

Fachkundiger Werktätiger für elektrotechnische Anlagen ist ein Werktätiger, der mindestens die Qualifikation eines Fachmannes für elektrotechnische Anlagen besitzt oder ein Werktätiger ohne diese Qualifikation, der beim Errichten oder Instandhalten elektrotechnischer Anlagen ständig mitarbeitet und durch erhaltene fachliche Unterweisungen, gesammelte Erfahrungen und erworbene. fachliche Kenntnisse in der Lage ist, Arbeiten an elektrotechnischen Anlagen fachgerecht auszuführen oder diese fachgerecht zu bedienen. Schaltbeauftragte gelten nach bestandener Prüfung als fachkundige Werktätige für Schalthandlungen an der Fahrleitungsanlage bei Gefahr.

Fachmann für elektrotechnische Anlagen ist ein Werktätiger, der mindestens eine abgeschlossene Facharbeiterausbildung der Bereiche Starkstromanlagen, BMSR-Anlagen, Bahnsicherungsanlagen oder Fernmeldeanlagen hat und aufgrund seines Fachwissens, seiner Erfahrung sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten selbständig ausführen und die dabei möglichen Gefahren erkennen kann.

Fahrleitung ist der Fahrdraht mit oder ohne Längstragwerk einschließlich der Abspannungen.

Fahrleitungsabschnitt ist ein elektrisch trennbarer Teil der Fahrleitung, der durch Längsunterteilung eines Speiseabschnittes entsteht.

Fahrleitungsanlage ist die Gesamtheit aller der Fahrstromabgabe an Triebfahrzeuge mit Stromabnehmer dienenden Fahrleitungen und auf ihrem Tragwerk geführte Speise-, Verstärkungs- und Umgehungsleitungen einschließlich aller Einrichtungen, die zum Aufhängen und Befestigen dienen, wie Maste, Gründungen, Längs- und Quertragwerke, Isolatoren, Abspannvorrichtungen, Schalter, Rückleitungen und Berührungsschutzeinrichtungen.

Fahrleitungsschalter sind Schaltgeräte, die dem Verbinden oder Trennen von Schaltgruppen, Fahrleitungsabschnitten oder Bahnenergieleitungen dienen.

Fahrverbotstafel ist eine Anlage des Bahnhofsbuches, die angibt, welche Gleise bei gestörten bzw. ausgeschalteten Schaltgruppen oder Fahrleitungsabschnitten nicht mit Fahrzeugen mit angelegtem Stromabnehmer befahren werden dürfen.,

Fernsteuereinrichtung ist eine elektrotechnische Anlage zur Fernübertragung von Befehlen und zur Übermittlung von Meldungen.

Freigabe zum Arbeiten erteilen heißt, die verbindliche Mitteilung geben, daß die Maßnahmen zum "Freigabebereitmachen" durchgeführt worden sind und mit den Arbeiten begonnen werden darf.

Freigabebereit machen heißt, Herstellen und Sichern des spannungsfreien Zustandes für eine Anlage oder ein Anlagenteil vor Arbeitsbeginn.

Freimeldung erteilen ist das Zustimmen der verantwortlichen Schaltkommandostelle zum Durchführen der Sicherheitsmaßnahmen an der Arbeitsstelle.

Freimeldebereit machen heißt, die Maßnahmen zum Herstellen und Sichern des spannungsfreien Zustandes soweit durchzuführen, daß nur noch die Sicherheitsmaßnahmen an der Arbeitsstelle einzuleiten sind.

Freischalten ist das allpolige und allseitige Trennen eines Teiles einer Anlage von unter Spannung stehenden Teilen.

Gleisstromkreis ist ein elektrischer Stromkreis, bei dem die Fahrschienen zur Stromleitung für Einrichtungen der Bahnsicherungsanlagen benutzt werden.

Gleisverbinder dienen zur elektrisch leitenden Verbindung der Schienen zweier Gleise zur Gewährleistung der Triebstromrückführung und Schutzerdung.

Kuppelstelle ist eine Schaltanlage zur Zusammenschaltung der Fahrleitung angrenzender Speiseabschnitte.

Kurzschluß ist eine leitende, keinem Betriebszustand entsprechende Verbindung von betriebsmäßig spannungsführenden Leitern unterschiedlichen Potentials untereinander.

Ortssteuereinrichtungen dienen zur Betätigung, Überwachung und Stellungsrückmeldung der Fahrleitungsschalter.

Profiltor ist eine mechanische Einrichtung zur Begrenzung der Durchfahrtshöhe für Straßenfahrzeuge an Bahnübergängen.,

Regelschaltzustand stellt den schaltungstechnischen Zusammenhang der Fahrleitungsanlage dar, der in der Anweisung für die Bedienung der Fahrleitungsschalter (Ba-FI) festgelegt ist.

Resonanzschwingungen sind Eigenschwingungen der Fahrleitung in vertikaler und horizontaler Richtung, die durch aerodynamische Kräfte hervorgerufen werden.

Rückleiterkabel sind elektrisch leitende Verbindungen zwischen den Schienen und der Rückleitersammelschiene der Unterwerke zur Gewährleistung der Triebstromrückführung.

Schaltanweisungsberechtigter ist in Werktätiger, der den Befähigungsnachweis ,,Schaltberechtigter für elektronische Anlagen über 1 kV" erworben hat und dem vom Leiter seines Betriebes die über Berechtigung zum Erteilen von Schaltbefehlen und Schaltkommandos für bestimmte Anlagen erteilt wurde.

Schaltbeauftragter ist ein unterwiesener Werktätiger der mit der Bedienung der Fahrleitungsschalter beauftragt werden kann. Bei Gefahr für Menschenleben oder Sachwerte dürfen die dafür befugten Schaltbeauftragten (fachkundige Werktätige) die Fahrleitung freigabebereitmachen und die mündliche Freigabe erteilen.

Schaltbefehl ist ein Befehl zum Veranlassen von Schalthandlungen. Er erfordert Schaltkommandos.

Schaltbefehlsstelle ist die Stelle, die mit der Steuerung, Regelung und Überwachung eines Schaltbefehlsbereiches beauftragt ist. Schaltberechtigter ist ein Werktätiger, der den Befähigungsnachweis ,,Schaltberechtigten für elektrotechnische Anlagen über 1 kV" erworben hat und dem von dem Leiter seines Betriebes die Schaltberechtigung für bestimmte Anlagen erteilt wurde.

Schaltgespräch ist ein Gespräch zum Erteilen oder Bestätigen von Schaltbefehlen oder Schaltkommandos.

Schaltgruppe ist ein elektrisch trennbarer Teil der Fahrleitung in Bahnhöfen.

Schalthandlung ist das Betätigen von Schaltgeräten sowie das Einbauen oder Ausbauen von Erdungs- und Kurzschließvorrichtungen.

Schaltklar machen heißt, die Sicherheitsmaßnahmen an allen Arbeits- und Schaltstellen soweit aufheben, daß nur noch die allpolige und allseitige Trennung an den Schaltstellen erhalten bleibt.

Schaltkommando ist ein Kommando zur Ausführung- einer einzelnen Schalthandlung.

Schaltposten ist ein Unterwerk, das die Energie über 15-kV-Bahneneregieleitungen bezieht.

Schienenverbinder dienen zur elektrisch leitenden Überbrückung eines Schienenstoßes bzw. zur elektrisch leitenden Verbindung beider Schienen eines Gleises 'zur Gewährleistung der Triebstromrückführung und Schutzerdung.

Schlepperde ist eine Erdungsleitung, die von einem Gerät bei seinen Bewegungen nachgezogen wird.

Schrittspannung ist der Teil der Erderspannung, der mit der Schrittweite von 1 m überbrückt werden kann, wobei der Stromweg von Fuß zu Fuß verläuft.

Schuppenprüfanlage ist eine elektrotechnische Anlage, mit der elektrische Triebfahrzeuge mit Energie aus der Fahrleitung geprüft werden können.

Schutzerdung ist eine Schutzmaßnahme gegen zu hohe Berührungsspannung an betriebsmäßig nicht unter Spann stehenden Teilen, bei der die nicht zum Betriebsstromkreis gehörenden leitfähigen Teile an den geerdeten Schutzleiter angeschlossen sind.

Schutzstrecke ist ein neutrales Stück der Fahrleitung, welches Speisebereiche benachbarter Unterwerke so trennt, daß -Fahrleitungsabschnitte  nicht über Stromabnehmer von Fahrzeugen elektrisch verbunden werden. Die Schutzstrecke kann bei Bedarf unter Spannung gesetzt werden.

Sicherheitsabstand ist der Mindestabstand von 1950 m, der von Menschen unmittelbar oder mittelbar mit Werkzeugen, Geräten oder Hilfsmitteln zu spannungsführenden Teilen der Fahrleitungsanlage nicht unterschritten werden darf.

Speiseabschnitt ist der Teil der Fahrleitungsanlage, der über einen Leistungsschalter des Unterwerkes mit Bahnenergie versorgt wird.

Speisebereich Ist die Gesamtheit der Fahrleitungsanlage, die von einem Unterwerk mit Bahnenergie versorgt wird.

Speiseleitung ist eine Leitung die der Verbindung des Unterwerkes mit der Fahrleitung eines Speiseabschnittes zur Übertragung der Bahnenergie dient.

Streckentrenner Ist ein 'befahrbares Bauteil, das zur elektrischen Trennung der Fahrleitung dient.

Streckentrennung ist der sich überschneidende Teil zweier aufeinanderfolgender Nachspannlängen der Fahrleitung, die elektrisch trennbar sind.

Umformerwerk ist ein Werk, das elektrische Energie bezieht und auf die Frequenz der Bahnenergie umformt.

Umgehungsleitung ist eine Bahnenergieleitung, die zwei nicht unmittelbar aneinandergrenzende Fahrleitungsabschnitte oder Schaltgruppen verbindet.

Umspannwerk ist ein Werk, das Bahnenergie bezieht und auf die Fahrleitungsspannung umspannt.

Unterwerk ist der Sammelbegriff für Umformerwerke, Umspannwerke und Schaltposten, die Schaltbefehlsstelle für Fahrleitungsanlagen ihrer Speisebereiche sind.

Unterwiesener Werktätiger ist ein fachunkundiger Werktätiger, der bei Arbeitsaufnahme über die Gefahren belehrt wurde, die bei sachgemäßem Verhalten gegenüber der Anlage entstehen können.

Verantwortlicher ist ein Fachmann, der im Besitz den Befähigungsnachweises Im Sinne der Arbeitsschutzverordnung ist und vom Leiter des Betriebes als Verantwortlicher für das Errichten oder Instandhalten elektrotechnischer Anlagen eingesetzt ist.

Verantwortlicher für das Durchführen  der Arbeiten ist ein Werktätiger, der auf der Grundlage der Freigabe alle Beschäftigten in die Arbeitsstelle einweist und bekanntgibt, daß die Arbeitsstelle zum Arbeiten freigegeben ist. Des weiteren ist er verantwortlich für die fachgerechte Ausführung, den ordnungsgemäßen Abschluß der Arbeiten und für die Belehrung der Beschäftigten vor der Riückgabe der Freigabe.

Verantwortlicher für die Freigabe der Arbeitsstelle ist ein Schaltberechtigter, der die Freimeldung und die Information über den Schaltzustand vom Verantwortlichen für die Schalthandlungen entgegennimmt, der die Maßnahmen zum Freigabebereitmachen an der Arbeitsstelle durchführt und den Verantwortlichen für das Durchführen der Arbeiten bzw. den Aufsichtführenden an der Arbeitsstelle in die Arbeitsstelle einweist und ihm die Arbeitsstelle zum Arbeiten freigibt.

Verantwortlicher für die Schalhandlungen ist ein Schaltberechtigter, der die Schalthandlungen und die Maßnahmen zum Freimeldebereitmachen veranlaßt oder durchführt, dem Verantwortlichen für die Freigabe der Arbeitsstelle die Freimeldung erteilt und ihn über den Schaltzustand informiert.

Verstärkungsleitung ist eine Bahnenergieleitung, die zur Erhöhung der übertragbaren Leistung parallel zur Fahrleitung geschaltet wird.



 
 
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