Das Vorbild.
Der Bundesstaat Preußen
bemühte sich schon recht früh, die verschiedenen
privaten Eisenbahngesellschaften zu übernehmen,
in den 70er Jahren des 19. Jh. begann dann die
große Welle von Übernahmen und Entschädigungen.
Zu diesem Zeitpunkt stand Preußen (wie um 1920
die DRG) vor einem bunten Fahrzeugpark der
übernommenen Privatbahnen. Hier suchte das
Ministerium für öffentliche Arbeiten nach einer
Lösung, um die Vielfalt an Betriebsmitteln aus
den bekannten Gründen einzuschränken.
Die staatliche Berlin-Metzer Eisenbahn
(Kanonenbahn) mit einer Streckenlänge von rund
800 km, welche bis 1882 fertiggestellt wurde,
beschaffte ab 1877 eine 3/3 gekuppelte
Güterzuglokomotive mit innenliegender Steuerung
und zweiachsigem Tender. Diese Konstruktion
bewährte sich und wurde dann als
Normallokomotive nach Musterblatt III-3 als
Standardlokomotive für die Preußischen
Staatsbahnen festgelegt. Bis 1896 wurden allein
für Preußen über 2000 Einheiten gebaut. Die
Bauzeit über 19 Jahre zeigt, wie erfolgreich die
Konstruktion war.
Natürlich gab es im Laufe der Zeit zahlreiche
Bauartänderungen. Das Laufwerk wurde ständig den
technischen Entwicklungen angepaßt, so waren es
anfangs eingenietete Gegengewichte, das
Führerhaus war kürzer, der Tender wuchs im Laufe
der Zeit und auch Dampfdom wie Sandkasten
wanderten auf dem Kessel an andere Postionen.
Einige Maschinen hatten, so das Musterblatt,
auch Heusingersteuerung, das grundsätzliche
Erscheinungsbild blieb aber erhalten. Der
Kesseldruck betrug lange Zeit 10 atü, die
Maschinen mit 12 atü wurden ab 1905 als G 4
geführt.
Die Deutsche Reichsbahn übernahm noch 157
Maschinen im Umzeichungsplan von 1925, welche
dann aber bis 1930 ausgemustert oder an
Werkbahnen verkauft wurden. Gekuppelt waren die
Loks mit dem Tender pr 3 T 10,5 und 3 T
12,5, überwiegend in der Ausführung ohne
Kohlenaufsatz und seltener auch mit
Kohlenaufsatz
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