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Stand: 01.01.01
Warnschilder

Ein Hinweis der nötig scheint!
Diese Seite ist privater Natur und Ergebnis einer Freizeitbeschäftigung. Die abgebildeten Warnschilder werden weder von mir hergestellt noch verkauft. Auch bin ich nicht in der Lage, Warnschilder auf Wunsch zu fertigen oder ihre Kaufanfragen in irgendeiner Weise positiv zu beantworten. Nachfragen sind daher erfolglos. Kurz gesagt:
kein Verkauf, kein Handel!
Allgemeines
Warnschilder gehören zu den aktiven Schutzmaßnahmen. Sie sind überall dort notwendig, wo Personen vor den Gefahren des elektrischen Zugbetriebs gewarnt werden müssen.
Die Warnschilder sind gut sichtbar und zweifelsfrei anzubringen.
Für die Anbringung war die DR-M 25-81.010 verbindlich. (Details sind der DR-M 25-82.102...103 zu entnehmen.)
Die Gestaltung ist prinzipiell einheitlich bei unterschiedlicher Größe:

- rechteckiges Schild
- Grundfarbe gelb
- Pfeil rot
- Schrift schwarz
- Vorderseite emailliert
Der Wortlaut der Beschriftung wir der konkreten Warnaufgabe angepaßt.


 
Der Blitzpfeil nach DR-M 27-77.110
123456789012345678901234567890123456789012345678901234
An Masten auf Ladestraßen, auf Bahnsteigen und dem öffentlichen Verkehr zugänglichen Stellen sowie den Masten beiderseits von niveaugleichen Übergängen ist je ein Blitzpfeil nach DR-M 25-77.110 anzubringen, wenn beim Besteigen der Maste der Sicherheitsabstand zu spannungsführenden Teilen der Fahrleitungsanlage unterschritten wird. 
Das Warnschild hat als einziges Schild weiße Grundfarbe.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Größe: 190 x 70 mmm
Aufschrift:12345678  keine123456789012345678901


Warnschild nach DR-M 25-77.141
Diese Schild wird an Signal-, an Beleuchtungsmasten oder anderen besteigbaren Bauwerken angebracht, wenn der Sicherheitsabstand von 1500 mm zum nächsten spannungsführenden Teil nicht gewährleistet ist.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Größe:  148 x 105 mm
Aufschrift:12345678 siehe links12345678901234567


Warnschild nach DR-M 25-77.142
Die Warntafel wird an den gleichen Gegenständen wie das Warnschild nach DR-M 25-77.141 befestigt, wenn der Schutzabstand von 1500 mm bei Vorbeifahrt eines elektrischen Triebfahrzeuges nicht gewährleistet ist. (Bügelgefahr)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Größe: 148 x 105 mm
Aufschrift:12345678 siehe links12345678901234567


Warnschild nach DR-M 25-77.150
Dieses Warnschild wird angebracht, wenn ein Gleis für elektrische nicht befahrbar ist. Die Anbringung erfolgt an der Zugmeldeeinrichtung. (auf Stellwerken)

Besonderheit: schwarze, fette Engschrift
Größe:  105 x 74 mm
Aufschrift:123456123419
3
"Gleis für Fahrzeuge mit Stromzuführung nicht befahrbar"
 

keine Abbildung verfügbar


Warnschild nach DR-M 25-77.161  
An Stellwerksfenstern ohne Schutzgitter werden diese Warnschilder angebracht, wenn beim Öffnen der Fenster der Sicherheitsabstand nach DR-M 25-82.104 unterschritten wird.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Größe:1234567890 148 x 105 mm1234567890123
 


Warnschild nach DR-M 25-77.122
An Stellwerksfenstern ohne Schutzgitter werden diese Warnschilder angebracht, wenn beim Öffnen der Fenster der Sicherheitsabstand nach DR-M 25-82.104 unterschritten wird.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Größe:12345678901 148 x 105 mm1234567890123
 
Warnschild nach DR-M 25-77.171
Dieses Warnschild gibt die maximale Durchfahrtshöhe beim Unterfahren von Fahrleitungsanlagen mit Straßenfahrzeugen an.
Es handelt sich um ein Verbotszeichen nach der Straßenverkehrsordnung /StVO), das die erlaubte Fahrzeug- bzw. Ladungshöhe angibt.
Es wird auf Ladestraßen und niveaugleichen Bahnübergängen angewendet.
 
Ausführungsform:  rund, 800 mm Durchmesser
Grundfarbe: weiß
Rand: rot
Beschriftung: schwarz
Aufschrift1234567890123
3
Begrenzungsdreieck oben und unten, dazwischen Höhenangabe in Metern


Warnschild nach DR-M 25-77.172
Das Schild wird an Ladestraßen angebracht, die bahnfremden Verladern zugänglich sind.
 
 
Größe:  594 x 420 mm
Aufschrift:1234567893456
 
 

 

Achtung Hochspannung - Vorsicht ! - Lebensgefahr - Vor Beginn der Ladearbeiten bei der Ladeaufsicht der Deutschen Reichsbahn vergewissern, daß die Fahrleitung abgeschaltet ist"
keine Abbildung verfügbar


Warnschild nach DR-M 25-77.182
Es wird an Kränen angebracht, die in der Nähe von Fahrleitungsanlagen aufgestellt sind.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Größe: 148 x 210 mm 
Aufschrift:12345678 siehe links12345678901234567


Warnschild nach DR-M 25-77.190
Es wird montiert, wenn an bestimmten Stellen aus konstruktiven Gründen der Fahrdraht unter die Regelfahrdrahthöhe von 5500 mm abgesenkt werden mußte.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Größe:  800 x 460
Aufschrift:123456789012

 

"Vorsicht ! - Lebensgefahr - Hochspannung Fahrdraht .,.. m über Schiene."


Warnschild nach DR-M 25-77.200

Wenn an niveaugleichen Bahnübergängen die Regelfahrdrahthöhe von 5500 mm unterschritten und ein Profiltor aufgestellt wurde, war dieses Schild in Tormitte angeordnet.
Später galt die Richtlinie DR-M 25-82.110 für öffentlich zugängige Bahnübergänge, wenn eine Höhenbegrenzung erforderlich war.
(Siehe Warnschild nach DR-M 25-77.171.)
 
 
 
 
 
 
 
 
Größe:  841 x 420 mm
Aufschrift:123456789012
0
"Vorsicht ! - Hochspannung - lichte Höhe .,.. m"


Warnschild nach DR-M 25-77.120

Diese Warntafel wurde und wird an allen Anlagen, Schutzzäunen und Gittern angebracht, wenn ein Berühren der spannungsführenden Teile möglich ist und der Einsatz anderer Warnschilder nicht vorgesehen ist.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Größe:  148 x 105 mm
Aufschrift:12345678 siehe links123454678901234567


Sonstige Warnschilder
Zusätzlich zu den genannten Warnschilder finden noch die folgenden Schilder Anwendung:
 
Aufschrift:1234567890123 "Achtung - Lebensgefahr bei Arbeiten in Fahrleitungsnähe"

"Vorsicht mit sperrigen Ladegut und Kranauslegern"

"Arbeitsgrenze"
keine Abbildung verfügbar


Die zuletzt genannten Warnschilder waren entsprechend den Weisungen der Technischen Überprüfung anzubringen.
Ursprungsstand vom 14.12.2000 
1. Berichtigung vom 01.01.2001
2. Berichtigung vom 02.02.2001
3. Berichtigung vom 08.01.2003

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