0. Einführung
Es ist nicht Ziel dieses Artikels, die historische Entwicklung der
elektrischen
Zugförderung zu beschreiben, den interessierten Leser sei daher
die
entsprechende Fachliteratur empfohlen.
Im Internet finden Sie unter http://www.elektrische-bahnen.de
eine auf die Geschichte ausgerichtete Homepage.
Ganz ohne Bezug auf die Geschichte kommt dieser Artikel natürlich
nicht aus, da der zeitgeschichtliche Einfluß auf die
verschiedenen
Bauarten von Bedeutung ist. Grundsätzlich wird die
Regeleinheitsfahrleitung
der Deutschen Reichsbahn beschrieben. Diese Bauart wird vom Grundaufbau
her seit den dreißiger Jahren nahezu unverändert verwendet
und
ist in der heutigen Bundesrepublik in mehreren Varianten weit
verbreitet.
(Für
die einzelnen Bauteile gibt es eine Reihe Namen und Bezeichnungen, die
lokal unterschiedlich sind. Viele dieser Bezeichnungen, die mir im
Laufe
meiner Zeit beim Bahnstromwerk begegneten, waren Eigenschöpfungen
der Monteure. So ist es durchaus möglich, das hier Wörter
verwendet
werden, die in keiner Materialliste auftauchen. Ich bitte das zu
entschuldigen.)
1. Die Fahrleitungsanlagen des Vorbilds
1.1. Allgemeines
Der Grundstein für die bis heute angewendeten Bauformen
wurde nach
zahlreichen Versuchen im Jahre 1912 gelegt. Die Eisenbahnverwaltungen
von
Preußen, Hessen, Baden und Bayern schlossen ein
"Übereinkommen
betreffend die Ausführung elektrischer Zugförderung" und
legten
die grundsätzlichen technischen Daten der Oberleitung fest.
Die mittlere Spannung wurde mit 15 000 Volt festgelegt. Die
Frequenz
des einwelligen Wechselstroms wurde mit 16 2/3 Hertz genormt. Die etwas
ungewöhnliche Frequenz war das Ergebnis zahlreicher Untersuchungen
und im Prinzip ein Kompromiß.
Anfang des 20. Jahrhunderts wurden bei Einphasenlokomotiven
grundsätzlich
Gleichstrommotoren eingebaut, die zu dieser Zeit bereits "bahnfest"
waren.
Versuche mit reinen Gleichstrombahnen waren zwar erfolgreich, wie der
Einsatz
bei Straßenbahn und U-Bahn zeigte, für Fernbahnen aber
weniger
geeignet.
Für lange Strecken ist es von Bedeutung, die Verluste
möglichst
gering zu halten, das erfordert eine möglichst hohe Netzspannung.
(300 V Verlust stellen bei 3000 V 10% dar, bei 25 KV dagegen nur 1,2
%. Diese Überlegungen sind der Grund für die
Hochspannungsleitungen,
die mit 110, 220 und 380 KV betrieben werden.)
Die damaligen Gleichstromgeneratoren waren aber nicht in der Lage,
1500 oder 3000 Volt zu erzeugen. Niedrige Spannungen verlangen aber
zusätzlich
noch größere Leitungsquerschnitte. Die Formel: U = R x I
und ihre Umformung R = U : I liefert auch die Erklärung.
Bei
gleichbleibenden spezifischen Widerstand des Leiters (der Fahrleitung)
ist der Strom umso höher, je niedriger die Spannung ist.
Die Belastungen, die eine elektrifizierte Fernbahn für die
Fahrleitung
bringt, ist bei Niedergleichspannung enorm. Moderne Gleichstrombahnen,
wie sie in der ehemaligen Tschechoslowakei zu finden sind, haben
mitunter
doppelt geführte Fahrdrähte, um die hohen Ströme zu
bewältigen!
Die Transformierbarkeit von Wechselstrom war bekannt und bot eine
Lösung
für das Problem. Damit tat sich aber eine neue Schwierigkeit auf.
Wechselstrommotore, die wie alle damaligen elektrischen Maschinen
Kommutatormaschinen
waren, zeigten bei 50 Hz starkes Bürstenfeuer und damit hohen
Verschleiß
der Schleifkohlen. Dieses Phänomen trat bei
Gleichstrommaschinen
kaum auf.
Die Option, die der Lok zugeführte Wechselspannung
gleichzurichten,
war mit der damaligen Technik kaum durchführbar.
Quecksilberdampfgleichrichter
waren zwar bekannt und auch im Einsatz, aber nur in ortsfesten Anlagen.
So suchte man nach einer Möglichkeit, die Vorteile beider
Stromarten
zu vereinen. Versuche mit niedrigeren Frequenzen, unterhalb denen des
Landesnetzes,
brachten eine Verminderung des Bürstenabbrandes. Allerdings war
ein
Absenken der Frequenz nicht ohne Probleme.
Bei zu niedriger Frequenz würde das menschliche Auge ein Flackern
des Lichts wahrnehmen. In der Anfangszeit war die gesamte Lok- und
Zugbeleuchtung
direkt aus der Fahrleitungsspannung abgeleitet. Zahlreiche Versuch
zeigten
letztlich, teilte man die Landesfrequenz durch drei, war der
Schleifbürstenverschleiß
vertretbar und gleichzeitig die Beleuchtung ohne Einschränkungen
verwendbar.
Die Fahrdrahthöhe über SO wurde im Mittel mit sechs
Metern
vereinbart. Die Fahrdrahthöhe ergibt sich aus dem zur
Verfügung
stehenden Lichtraumprofil und den technischen Möglichkeiten, die
Stromabnehmer
zu konstruieren. Die minimale Fahrdrahthöhe wurde mit 4950 m
definiert,
ein ausreichender Abstand zu Fahrzeugen und Ladung war damit
möglich.
Als Maximum galt 6500 mm, ein Maß das an Bahnübergängen
und auf Ladestraßen von Bedeutung ist. In diesem 1550 mm
großen
Bereich war es möglich, einen Stromabnehmer auszubilden, der
über
den gesamten Bereich möglichst den gleichen Anpreßdruck
erzeugt.
Der seitliche Ausschlag, auch Zickzack genannt, betrug anfangs
plus/minus
600 mm. (Im Interesse der vielen Tunnelbauwerke wichen die schweizer
und
österreichischen Bahnen ( BBÖ 400 mm ) davon ab). Er ist
notwendig,
um eine gleichmäßige Abnutzung des
Stromabnehmerschleifstückes
zu gewährleisten und um der Rillenbildung in dem selben zu
vermeiden.
Eine beliebige Breite des Bügels ist nicht möglich, durch die
Umgrenzungslinien sind die seitlichen Maße eingeschränkt.
Die
eigentliche Stromabnehmerpalette war und ist 1950 mm breit. Auch
muß
bei der Konstruktion die seitliche Windlast berücksichtigt werden,
anfangs gab es in Schlesien bei starkem Seitenwind
Bügelentgleisung,
die erst durch die Verringerung der Mastabstände verhindert werden
konnten.
(Heute entfallen 1000 mm auf das eigentliche
Schleifstück
aus Elektrokohle und jeweils 475 mmm auf den Notlauf. Diese ist nicht
für
den Betrieb vorgesehen, an Kreuzungen und Weichenstraßen ist es
aber
nicht vermeidbar, das andere Fahrdrähte über den Notlauf
kommen
oder abgehen.)
Auch auf den mitteldeutschen Strecken ging man in den dreißiger
Jahren auf das geringere Maß über, aber erst 1938 mit dem
Anschluß
Österreichs an das „Altreich" wurde im Interesse eines
reibungslosen
Lokaustausches der Zickzack im Reich generell auf 400 mm reduziert.
1.2. Die Bauarten
Bei den Oberleitungsbauarten herrschte anfangs eine bunte
Vielfalt.
Holzmaste kamen auf Nebenstrecken ebenso zum Einsatz wie die
unterschiedlichsten
Metallbauarten. Vor der Einführung der Schweißtechnik gab es
nur genietete Maste, rein äußerlich sind die Turm- oder
Gittermaste
der Zwischen- und Nachkriegszeit nicht zu unterscheiden. Der
Mastfuß
bei Aufsetzmasten hat gewöhnlich die Abmessungen 600 x 800 mm, die
Höhe beträgt bei Abspannmasten etwa 7 - 8 m, bei
Querfeldmasten
12 bis 18 m, in Einzelfällen auch bis 25 m.
Bei den Flachmasten dagegen fand der Wandel vom genieteten Flachmast
mit „eiserner Schlange" zum geschweißten Flachmast mit
waagerechten
Knotenblechen statt. Die Höhe ist wieder sehr unterschiedlich. Der
Mast der freien Strecke hat vom Fundament bis zur Spitze eine Höhe
von etwa 7,5 m.
In den Anfangsjahren wurden in Schlesien die Mastabstände
mit 100 - 120 Metern viel zu groß gewählt, bei starken
Seitenwind
wurde die Fahrleitung so weit abgetrieben, daß die Bügel der
Loks entgleisten. Um dem entgegen zu wirken, wurden teilweise die
Stromabnehmer
von 2000 mm auf 2400 mm verbreitert, ohne das Problem wirklich zu
beseitigen.
Die später in Betrieb genommenen Tunnelstrecken ließen diese
Palettenbreite ebenfalls nicht zu, so daß später in der
Mitte
langer Felder Zwischenmaste gesetzt wurden. Heute überschreitet
der
Mastabstand bei halbwindschiefer Fahrleitung kaum die 80 m.
Während die Ausleger, die die eigentliche Fahrleitung, in der
Frühzeit eine große Ähnlichkeit mit
Straßenbahnauslegern
hatten, bedurfte es bei den Quertragwerken zahlloser Versuche, bis ein
Optimum erreicht werden konnte. Einzig das Kettenwerk hat die letzten
Jahrzehnte
ohne große Veränderungen überstanden.
Prinzipiell besteht es aus dem beweglich nachgespannten Rillenfahrdraht
(Elektrolytkupfer) mit einem Querschnitt von 80 mm², 100 mm²
oder 120 mm². Er hängt an einem siebenadrigen
bronzenen,
bzw. stählernen Tragseil mit einem Querschnitt von 50 mm²,
das
fest oder beweglich abgespannt wird.
Befestigt wird der Fahrdraht am Tragseil mit den Hängern,
bestehend
aus Draht, später auch aus einen siebenadrigen Bronzeseil, ab etwa
1980 aus einem sieben mal siebenadrigen Kupferseil
mit
10 mm² Querschnitt. Die Anzahl der Hänger ist vom Mastabstand
und der gefahrenen Geschwindigkeit abhängig, bis zu sieben
Hänger
sind im allgemeinen üblich.
In bestimmten Abständen und an Kettenwerkskreuzungen befinden
sich Stromverbinder, vieladrige Kupferseile, die zwischen Fahrdraht und
Tragseil, bzw. zwischen den Kettenwerken eingebaut wurden.
Die maximale Länge eines Kettenwerks beträgt vom Festpunkt,
oder einem Abspannmast bis zum Spannwerk bis zu 750 Meter. Beidseitig
abgespannt
von einem mittleren Festpunkt ist die normale Länge auf der freien
Stecke 1500 m. Das Spannwerk kann als Flaschenzugspannwerk,
Hebelspannwerk
oder Radspanner ausgebildet sein, letzteres ist das aktuelle und
heute ausschließliche benutzte Spannwerk.
Die gewünschte Höhe erhält das Kettenwerk durch die
Stützpunkte, die Seitenlage wird durch die Seitenhalter fixiert.
Der
Fahrdraht läuft gewöhnlich von Stützpunkt zu
Stützpunkt
von + 400 nach -400 um eine gleichmäßige Abnutzung des
Stromabnehmerschleifstücks
zu gewähren.
Die Fahrdrahthöhe variiert von maximal 6,5 m bis minimal 4,95
m, mit Sondergenehmigung war bei der DR auch eine Absenkung auf 4,85 m
möglich ( Bsp. alte Spreebrücke Berlin Treptow am Stellwerk
Tnt).
Der durchschnittliche Abstand Tragseil - Fahrdraht am Stützpunkt,
die Systemhöhe , beträgt auf der freien Strecke 1,4 m, im
Bahnhof
2,0 m variiert aber je nach örtlichen Bedingungen zwischen
wenigen
Zentimetern und weit über zwei Meter.
Damit ist zum Kettenwerk eigentlich alles gesagt, auf lokal bedingte
Abweichungen wird noch gesondert eingegangen.
Die Stützpunkte befinden sich auf Auslegern verschiedener Bauarten
oder an Quertragwerken.
Die Ausleger konnten am Anfang ihrer Entwicklung die Verwandtschaft
zur Straßenbahn kaum leugnen. Rüsselbauarten, wie sie heute
noch in der Schweiz bei der RhB zu finden sind, herrschten vor.
Diese Bauarten waren nur für niedrige Geschwindigkeiten geeignet
und verschlangen sehr viel Material.
Über einige Zwischenformen, denen aber allen die Dreiecksform
zu Eigen war, entstand die Einheitsbauart mit festem Ausleger und
beweglichen
Rohrseitenhalter.
Mit dem generellem Übergang vom fest abgespannten Tragseil zum
beweglich nachgespannten, wurde eine neue Bauart entwickelt, der
Rohrschwenkausleger.
Großflächig wurde er nach dem zweiten Weltkriege eingebaut,
auf dem Gebiet der DDR ausschließlich verwendet, da durch die
Reparationen
sämtliche Altanlagen verschwanden. Viele Jahre aus Stahlrohr
gefertigt,
besteht er heute vornehmlich aus Aluminium.
Er besteht aus dem Auslegerrohr mit 2 ´´ Rohr, einem
Ankerseil
aus 50 mm² Bronze, bei Druckbelastung einem Ankerrohr mit ¾
´´ bis 1 ¼ ´´ und dem Seitenhalter aus
¾
'' Rohr.
Nicht zu vergessen sind die Isolatoren, über deren Anordnung
später
etwas gesagt wird.
Für das Überspannen mehrerer Gleise entstanden die
Quertragwerke.
Hier finden wir im wesentlichen drei Bauarten. Zum ersten ist da das
Querjoch.
Normalerweise an Flachmasten befestigt, besteht es aus dem eigentlichen
Joch. Es wird aus Profilen gefertigt, die, ähnlich wie der
Flachmast,
durch eine eingenietete Schlange aus Flacheisen Stabilität
erhält.
Auf diesem Joch findet man über jedem Gleis einen Tragseilbock.
zwischen
den Gleisen, hängend am Joch, sind die Hängestützen
befestigt.
Durch Rohrverstrebungen von Mast zu Mast werden sie in ihrer exakten
Lage gehalten.
An diesen Hängestützen sind bis zu zwei Isolatorhalterungen
angebracht, die die Seitenhalter aufnehmen.
Diese Querjoche finden wir als Neubauten bei den deutschen Bahnen bis
in die zwanziger Jahre. Sie sind sehr formstabil und die tragenden
Maste
können klein gehalten werden. Nachteilig ist die
eingeschränkte
Sicht des Lokführers und die Vielzahl benötigter
Zwischenmaste
bei großen Längen.. Die schlechte Sicht führte nach dem
ersten Weltkrieg (1925) zu den ersten Versuchen mit Tageslichtsignalen.
(siehe: Zeitschrift Elektrische Bahnen)
Noch vor der Entwicklung zugfester Porzellanwerkstoffe Ende der
zwanziger
Jahre, entstanden deshalb auch Quertragwerke aus Seil, unter anderem
auch
das Drahtjoch. Es verband die Möglichkeit, Glockenisolatoren im
Halterahmen
und Querseile zu verwenden mit der besseren Sicht und hatte schon viel
Ähnlichkeit mit den heutigen Querfeldern. Es besteht (von oben
nach
unten) aus dem Quertragseil. Es wird je nach Größe des
Querfeldes einzeln oder doppelt geführt besteht aus 70 mm²
oder
90 mm² Bronzeseil, einfach bis vierfach geführt.
Ungefähr in der geometrischen Mitte, meist an der lasttechnischen
Mitte berührt das Quertragseil an der Kuppelstelle das obere
Richtseil.
Es fixiert zusammen mit dem mittleren Richtseil den
Tempergußrahmen,
welcher den Tragseilisolator hält. Weiter sind am mittleren
Richtseil
die schon bekannten Hängestützen aufgehängt. Das untere
Richtseil ist wieder für die exakte Lage der
Hängestützen
verantwortlich. An den Seitenhalterbauarten hat sich nichts
verändert,
erwähnt werden sollten aber noch die 50 mm² Bronzeseile, die
am Quertragseil hängend, die Tempergußrahmen und die
Hängestützen
auf Höhe halten. Alle Seile sind geerdet.
Schon vor dem ersten Weltkrieg gab es vereinzelt
Querseilaufhängungen,
diese waren aber durch die doppelten Isolationen und die nicht
zugfesten
Isolatoren recht kompliziert zu bauen und durch die Befestigungsteile
für
die Seile an den Isolatoren ziemlich störanfällig. Als
endlich
zufeste Isolatoren geliefert werden konnten, entwickelten die
Ingenieure
aus dem Drahtjoch das noch heute übliche Querfeld aus Seilen. Der
Aufbau ähnelt dem Drahtjoch, hier entfällt aber das mittlere
Richtseil, Isolatorrahmen und die Hängestütze. Zugfeste
Isolatoren
teilen das Querfeld in die gewünschten Schaltgruppen. Die
Seitenhalter
werden nun direkt am unteren Richtseil angeschraubt. Vom Querfeld gibt
es zwei Unterbauarten, einmal die Form mit geerdetem oberen Richtseil
(Standard)
und die Form mit spannungführendem oberen Richtseil.
Diese Bauart wurde ebenso wie die Rohrschwenkausleger zur
Einheitsbauart
erklärt.
Weitere wichtige Elemente einer Fahrleitung sind Verstärker-,
Speise- oder Umgehungsleitungen, sie haben die Aufgabe, auf der freien
Strecke den Leitungsquerschnitt zu erhöhen oder auf Bahnhöfen
trotz Abschaltung der Hauptgruppen eine Versorgung der
anschließenden
Strecke zu gewährleisten. Mastkopftrennschalter dienen der
Trennung
und Verbindung der einzelnen Schaltgruppen die im Kettenwerk durch
Streckentrenner,
Streckentrennungen oder vereinfachten Streckentrennungen (
Pinkustrennung),
zwischen Speisebezirken durch Schutzstrecken voneinander isoliert sind.
Hier ist es an der Zeit einige kurze Worte über die
Bezeichnungen
der Schalter und Gruppen zu sagen. Bis zum Ende der DR trugen
Schaltgruppen
römische Ziffern.
Hauptgruppen heißen nach Möglichkeit wie die
zugehörigen
Gleise 1 und 2 entsprechend I, und II. Nebengruppen werden sortiert
nach
geraden und ungeraden Ziffern so liegt neben der Gr. I die Gr. V, dann
folgen VII, IX,.... Analog dazu liegt neben der II die VI usw.
In Längsrichtung werden die Hauptgruppen, sofern getrennt,
eingeteilt
in I, Ia, Ib, ....
Bei Nebengruppen schließt sich an die Gruppe XII
wünschenswerter
die Gruppe XXII an.
Während bei Hauptgruppen die Bezeichnung in der Regel eingehalten
wird, sind Nebengruppenbezeichnungen nicht immer logisch und
nachvollziehbar.
Die Schalterbezeichnungen der Hauptgruppen folgen der Kilometrierung
und erfolgen mit arabischen Ziffern. Schalter 1 und 3 trennen die
Schaltgruppen
I bis In von der freien Strecken, Sch 2 und 4 die Gruppe II.
Abzweigende
Strecken, sofern überspannt erhalten die Schalternummern 11, 12,
13
,14, je nachdem auf welcher Seite des Bahnhofs sie liegen.
Der Schalter 13 ist immer neben den Schaltern 3 und 4, niemals bei
den Schaltern 1 und 2.
Mastschalter, die Nebengruppen versorgen, heißen 6 bis 9; 16
bis 19; usw. Die scheinbaren
Lücken haben einen Sinn. Der Schalter 5 ist ein sogenannter
Querkuppelschalter,
er verbindet die Hauptgruppen I und II. Ähnlich ist es bei den
anderen
x5er Schaltern. Es gilt, je höher die Nummer des Schalters um so
weiter
sind seine bedienten Gruppen von den Hauptgleisen entfernt. Ein
Schalter
55 kuppelt beispielsweise die Gruppen XVI und XXVII quer.
Spezialschalter
erhalten zusätzliche Buchstaben, ein Schalter der Umgehungsleitung
z.B. UG 4.
Das Wissen um die korrekten Bezeichnungen ist aber eher akademischer
Natur, für den Anlagenbau selber irrelevant. Auf die Frage eines
Modellbahnfreundes
hingegen, was dies sei, kann man mit der Antwort " ... Schalter 6, der
verbindet die Gruppen II und VI...." beeindrucken.
Das eben Gesagte können Sie auf dem Lageplan
eines fiktiven Bahnhofs nachvollziehen.
Damit ist ein grober Überblick geschaffen, genauere
Informationen
erhalten sie in den einzelnen Abschnitten,
den Modelleisenbahner verweise ich außerdem an die Modellbeschreibung.
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