|
||||||
an Lokomotiven und Triebwagen und unausrottbare, populäre Irrtümer. |
Inhalt. Vorbemerkungen. Signale am Zuge (Signal 15 und 17). Die Entwicklung des Signals 18 bis 1940. Das Zg 1 (Dreilichtspitzensignal). Die Signale 19 und 20. Zusammenfassung und die Auswirkungen für die Modellumsetzung. Ergänzende Erläuterungen. |
||||||||||||||
Vorbemerkungen. In schöner Regelmäßikeit tauchen in jeder größeren Runde, in jeder Newsgroup oder Forum mit dem Thema Eisenbahn die immer gleichen Fragen und teilweise auch falschen Behauptungen auf. Nachdem ich mir das Elend nun einige Jahre angesehen habe und ich es leid bin, immer wieder von neuem in diesen Gruppen die entsprechenden Antworten zu formulieren. Deshalb entstand dieser Artikel, für ein besseres Verständnis scheint es mir sinvoll, ein wenig in die jüngere Geschichte der "Signale am Zuge" eintauchen. In den Anfangsjahren der Eisenbahn verkehrten nachts oder bei schlechter Sicht keine Züge, eine Beleuchtung war deshalb unnötig. Reisende übernachteten auf geeigneten Bahnhöfen und waren entsprechend lange unterwegs. Mit zunehmender Zuganzahl und -dichte war es einerseits nötig, den Zugschluß zu kennzeichnen, um Auffahrunfälle zu vermeiden, andererseits aber auch die Zugspitze mit Laternen zu versehen um Bahnbeamten, Reisenden und Fuhrwerken und Fußgängern das Nähern eines Zuges oder einer Lokomotive zu signalisieren. Der Zugschluß begann mit einer roten Laterne und hatte noch in den 30ern drei rote Lichter, das soll aber nicht Inhalt dieser Abhandlung sein. Im dem mir als Kopie vorliegenden Reichssignalbuch von 1882 wird die Zugspitze durch zwei weiße Lichter an der Vorderseite der Lokomotive gekennzeichnet, im Signalbuch von 1896 wird schon eine dritte Laterne genannt. Um den Sinn zu ergründen, muß man sich die damalige Technik verdeutlichen. Der Bahnverkehr lief streng nach Fahrplan ab, die Beamten auf den Bahnhöfen und den Streckenposten hatten zur Uhrzeit die planmäßigen Züge zu erwarten und entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Nachrichten über Veränderungen, Verspätungen, Ausfälle oder eingeschobene Sonderzüge den betroffenen Eisenbahner zu übermitteln, war nicht einfach. Neben den optischen Telegraphen, die nur bedingt zuverlässig waren, wurde ab 1845 die elektrische Telegraphie eingesetzt, die aber aus verschiedenen Gründen anfangs nur an Hauptstrecken und zudem nur zwischen großen Bahnhöfen eingesetzt wurde. die damals noch in regelmäßigen Abständen vorhandenen Bahnwärter und Schrankenwärter wurden in die Telegraphie nicht einbezogen. Für eine begrenzte Anzahl von definierten Mitteilungen wurden Ende des 19. Jh. die Läutewerke aufgestellt. Nicht beseitigt werden konnte damit das Problem besonderer Meldungen. Behalf man sich anfangs damit, jedem Wärter eine entsprechende schriftliche Mitteilung durch den Zugführer aushändigen zu lassen, ging das mit zunehmenden Geschwindigkeiten der Züge nicht mehr. Bremsen und Anfahren der trägen Lokomotiven brachte den Fahrplan völlig durcheinander. Ein Zurufen der Nachricht war ebenfalls unzuverlässig, da die Geräuschkulisse des vorbeifahrenden Zuges das Aufnehmen der Nachricht erschwerte. Zudem setzten die Eisenbahngesellschaften an Streckenposten oft Invaliden ein, die mit ihren körperlichen Einschränkungen zwar schlechter bezahlt werden konnten aber dann dafür ungeeignet waren. Eine Lösung für diese Aufgabe waren optische Signale, tags als Formsignal, nachts als Lichtsignal. Neben der Möglichkeit, diese Signal an den Seiten des Zuges anzubringen ist die einfachere Form eine Anbringung an der Zugspitze oder am Zugschluß, je nach Bedeutung. |
||||||||||||||
Signale am Zuge. Die mir vorliegenden
Signalbücher der Länderbahnen von 1907
kennen noch fünf Signale für das Strecken- und
Stationspersonal.
Zu finden im Abschnitt VII, Signale am Zuge:
"Die Signale am Zuge dienen teils dazu, die Züge, einzeln fahrende Triebwagen und Lokomotiven als geschlossene Züge im Sinne des § 54 (1) der BO. zu kennzeichnen, teils dazu, dem Strecken- und Stationspersonal gewisse Mitteilungen zu machen." |
||||||||||||||
|
||||||||||||||
Welche Auswirkungen hat
dies nun auf die Modellbahn? Einmal sind viele,
aber
nicht alle Modelle für die Epochen I und II
fehlerbehaftet.
Gerade wenn der Hersteller von Formänderungen absah und
das Modell
zuerst in der Epoche III erschien, trugen die Loks noch
alle drei
Lampen. Begründet wurde dies zum Teil damit, daß der
Kunde
die drei Laternen verlange. War der Herstellen dann so
geschickt und
ließ die Signalleuchte dunkel, gab es reihenweise
Reklamationen
seitens der unbedarften Kundschaft.
Die Hersteller sind unterschiedlich genau in der Umsetzung, das muß im Einzelfall geprüft werden. An einer Rangierlokomotive in der Ausführung der Epoche I oder II ist die Signallaterne überflüssig, an Nebenbahnloks zumindest bedenklich. Für Lokomotiven, die auf Hauptstrecken verkehren, sehe ich keine Notwendigkeit, die Laterne zu entfernen. Änderungsbedarf besteht allerding in der Beleuchtung. Der Lichtleiter sollte, sofern vorhanden, entfernt bzw durchtrennt werden. Bei Einzellampen sollten diese stillgelegt oder über den Decoder einzeln geschaltet, sofern Sonderzüge signalisiert werden sollen. Bei Fahrzeugen der Epoche 1 ist es sicher auch ein netter Effekt, die Signalleuchte mit einer grünen LED auszurüsten. Das trifft generell alle Anlagen, die vor 1910 spielen, dann müssen aber auch die Vorsignale mit geändert werden. Ich verweise da auf das preußische Signalbuch von 1907. Auf später angesiedelten Anlagen ist ein grünes Signallicht noch möglich, dann aber auch hier auf streckenweise Umstellung achten. |
||||||||||||||
Anmerkungen. |
||||||||||||||
*) 1910
wurde die Lichtervielfalt an Haupt- und
Vorssignalen bereinigt. Wegen
der unterschiedlichen Lichtausbeute war die
Auswahl an gefärbten
Glasscheiben beschränkt. Rotes Licht
durchdringt Nebel weit
besser
als andere Farben, weshalb rot geblendete
Laternen "Halt"
signalisierten. Weißes Licht bedeutete
"Fahrt frei" und
grünes Licht,
die Farbe mit der stärksten Lichtdämpfung
"Warnung". Nach
einigen
schweren Unfällen, ausgelöst durch
zerschmetterte (rote)
Blendscheiben
an Hauptsignalen, die damit fälschlich weiß
"Fahrt frei"
zeigten, wurde
grün zum Fahrtbegriff und gelb als Warnfarbe
etabliert. Anfangs
allerdings sehr inkonsequent, so blieb weiß
bei Vorsignalen als
Fahrtbegriff und grün als Warnstellung
erhalten. In Bayern blieb
weiß
bis in die 20er als Fahrtbegriff an
Hauptsignalen Standard. Diesem Durcheinander machte die Überarbeitung des Signalbuches von 1910 ein Ende. Neben dem Wechsel am Vorsignal (und dem Austausch der Vorsignalscheiben) fiel damit auch das grüne Licht am Signal 18 weg, da grün nun ausschließlich "Fahrt frei" bedeutet. Die Umstellung erfogte Streckenweise bis 1919, teilweise bis 1923 in der ED Karlsruhe. Auf Strecken mit grünen Vorsignalscheiben und -lichtern wurde auch das Signal 18 noch in grün gegeben. Damit verlor weiß in den 20er Jahren seine Bedeutung als Signalfarbe an ortsfesten Signalen. Mit zunehmender Verbreitung elektrischer Lampen waren weiße Signallichter nicht mehr zweifelsfrei zu erkennen und mußten ersetzt werden. Nicht davon betroffen waren Formsignale, die ihre Signalbilder mit weißen Farben zeigten. |
||||||||||||||
Quellen: Signalbücher der Preußisch-Hessischen
Staatseisenbahnen, Bayerischen
Staateisenbahnen, Sächsischen
Staatseisenbahnen, Württembergischen
Staatseisenbahnen, Badischen
Staatseisenbahnen, Oldenburgischen
Staatseisenbahnen, Pfälzischen
Eisenbahnen
und Großherzoglich
Mecklenburgischen Friedrich Franz Eisenbahn von 1907 bis
1928
Signalbücher der Deutschen Reichsbahn
von 1935, 1949, 1959 und 1971. |
||||||||||||||
Die Bilder stammen aus dem SB
Preußen 1907 (4) und wurden mit den farbigen Signallichtern
versehen und aus dem SB Preußen 1912 (1). Die farbige
Darstellung
der V 200 mit dem Zg 1a (Nachtzeichen) entstand aus einer
abgemalten
Frontdarstellung der Lokomotive. |
||||||||||||||
|
||||||
|